Porträtfoto eines Mannes

FRAGEN SIE UNS!

Wir sind gerne für Sie da.

 

Michael Dubach

Geschäftsführer

Tel 056 675 53 73

info@murimoos.ch

Le­ga­te

Jeder Mensch setzt sich zu einem ge­wis­sen Zeit­punkt oder auf­grund von be­stimm­ten Er­eig­nis­sen mit der Frage „Was möch­te ich wem hin­ter­las­sen?“ aus­ein­an­der. In der Schweiz kom­men immer mehr Per­so­nen zum Ent­schluss, dass sie ihre Ver­mö­gens- und/oder Sach­wer­te oder Teile davon an ge­mein­nüt­zi­ge Or­ga­ni­sa­tio­nen über­tra­gen wol­len. Mit der Über­ga­be eines Le­ga­tes an das Mu­ri­moos un­ter­stüt­zen Sie un­se­re Kli­en­tin­nen und Kli­en­ten, of­fe­ne Pro­jek­te und Be­dürf­nis­se zu rea­li­sie­ren. Dabei gilt es zu be­ach­ten, dass ein Legat im Tes­ta­ment genau fest­zu­hal­ten ist, da sonst Ihr kom­plet­tes Ver­mö­gen an den Staat über­geht, so­fern keine ge­setz­li­chen Erben vor­han­den sind.

 

Sind Sie in­ter­es­siert, ein Legat in Be­tracht zu zie­hen, so emp­feh­len wir Ihnen, sich sorg­fäl­tig und früh­zei­tig mit der per­sön­li­chen Nach­lass­re­ge­lung zu be­fas­sen und die be­dach­ten Per­so­nen und Or­ga­ni­sa­tio­nen über Ihren Ent­scheid zu in­for­mie­ren. Die Stif­tung Schwei­ze­ri­sche Zer­ti­fi­zie­rungs­stel­le für ge­mein­nüt­zi­ge Spen­den sam­meln­de Or­ga­ni­sa­tio­nen (Zewo) hat hier­zu ein Merk­blatt ver­fasst, wel­ches wert­vol­le Hin­wei­se und An­halts­punk­te ent­hält. Eben­so kann es Sinn ma­chen, dass Sie die recht­li­che Si­tua­ti­on mit einem Ex­per­ten prü­fen. Dabei kann Ihnen z. B. Ihre Bank­be­ra­te­rin oder eine No­ta­rin hel­fen.

 

Soll­ten Sie sich ent­schei­den, Mu­ri­moos wer­ken und woh­nen ein Legat zu über­tra­gen, über­neh­men wir gerne die No­ta­ri­ats­kos­ten.

 

 

Schen­kung

Sie kön­nen uns auch gerne mit einer Schen­kung zu Ihren Leb­zei­ten un­ter­stüt­zen. So sehen Sie di­rekt, was aus Ihrer Schen­kung ent­steht. Gerne ste­hen wir Ihnen für Fra­gen und In­for­ma­tio­nen per­sön­lich zur Ver­fü­gung. Er­fah­ren Sie mehr über die Spen­de­mög­lich­kei­ten.